Keine Einsprachen: Gestaltungsplan ist rechtskräftig

Im vergangenen September wurde der Gestaltungsplan des Walder Areals durch die Gemeindeversammlung Wangen-Brüttisellen festgesetzt. Nach der zwischenzeitlichen Genehmigung durch die Baudirektion des Kantons Zürich und der ohne ergriffene Rechtsmittel verstrichenen Einsprachefrist hat er nun seine Rechtskraft erlangt. Damit sind die Projektgrundlagen festgelegt. Diese umfassen unter anderem die Positionen und Grössenordnungen der geplanten Gebäude auf dem ehemaligen Industrieareal.

Noch nicht definitiv ist hingegen der genaue Zeitplan des Bauprojekts. Allerdings kann nun, da der Gestaltungsplan «in trockenen Tüchern» ist, mit der Projektierung der ersten Etappe begonnen werden. Diese umfasst einen Wohnungsbau an der Riedmühlenstrasse, dessen planerische Umsetzung demnächst in Angriff genommen wird. Die Projektierungsphase beginnt im Frühjahr 2025 mit dem so genannten Vorprojekt und wird voraussichtlich 2027 mit dem Einreichen des Gestaltungsplans abgeschlossen.

Die verschiedenen Anspruchsgruppen, darunter auch die bestehenden Mieter, werden zeitnah in einem weiteren Informationsschreiben über die Details des Projektstands und die nächste Phase informiert.

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